Ergebnisprotokoll der Ortsbegehung am 09.06.2008
Äußeres Erscheinungsbild:
1. Dach
1.1 Dachflächenfenster sind möglich. Sie sollten flächenbündig mit der Dachneigung sein.
1.2 Der Glockenturm kann verglast werden
1.3 Loggien sind als solches nicht denkbar, es sei denn sie haben eine mit der Dachneigung flächenbündige, verschiebbare Verglasung, die nur temporär geöffnet wird.
2. Fassade
2.1 Das Farbbild der Fassade muss so erhalten bleiben.
2.2 Die Fenster können verlängert werden, sowohl nach oben wie auch nach unten. Wichtig hierbei ist, dass ein Rest der Fassadenverschalung darüber und darunter erhalten bleibt.
2.3 Neue Fenster können ergänzt werden wenn - sie als neue Elemente erkennbar abgerückt und schmaler als der dreigeteilte Fensterrhythmus sind.
2.4 Die Gestalt der Fenster ist zu erhalten, d.h. Sprossenfenster aus Holz.
2.5 Eine Auffächerung der Verschalung (Lamellen) in der Fassade zur zusätzlichen Belichtung ist vorstellbar.
2.6 Die Türen können verglast und gegebenenfalls versetzt werden. Im Haupteingang ist ein Veretzen eher nicht angebracht.
2.7 Am Ostflügel der Kapelle können Fenster eingesetzt werden.(Spiegelbildlich zur Westseite)
2.8 Die Glasbausteine im Eingangsbereich können ersetzt werden.
2.9 An Stelle des Kreuzes kann ein Fenster eingesetzt werden, das sich der Hierarchie der Frontansicht unterwirft.
2.10Die Veranda (Eingangsvorbau) muss erhalten bleiben. Das gilt auch für die übrigen Anbauten. Aber sie können "lichter" gestaltet werden z.B. als temporäre Loggien.
Inneres Erscheinungsbild:
1. Fußboden
1.1 Der Fußboden im EG kann in seiner Höhe verändert werden.
2. Ausstattung
2.1 Die Empore kann, muss aber nicht in den Entwurf integriert werden.
2.2 Orgel und sonstige Elementen der Ausstattung müssen nicht erhalten bleiben und somit auch nicht in den Entwurf integriert werden.
3. Tragkonstruktion
3.1 Die Tragkonstruktion des Daches kann in Rücksichtnahme auf die Gesamterscheinung verändert werden. Z.B. können Unter- und Obergurte der Dachkonstruktion durch Zugseile oder Druckstäbe ersetzt werden.
3.2 Bestehende Pfosten sollten erhalte bleiben, ist aber Entwurfsabhängig zu betrachten. Ansonsten gilt ähnliches wie bei 3.1.
4. Charakter/ Nutzung
4.1 Der Gesamtcharakter der Großstruktur sollte möglicht auch nach den Eingriff noch spürbar, ablesbar bleiben.
4.2 Ein Geschoßwohnungsbau ist ebenso unvorstellbar wie eine Tankstelle.
Köln den 09.06.2008/ Viola Jäck
Montag, 9. Juni 2008
Samstag, 7. Juni 2008
Freitag, 6. Juni 2008
Donnerstag, 5. Juni 2008
Falsche Maße in den Plänen?!
Ich habe bemerkt, dass die Fenster im Anbau des Langhauses falsch eingezeichnet sind. Es sind zwei gleichgroß bzw. gleichkleine Fenster....
Außerdem sind die Fenster im Schnitt A-A falsch. Im hinteren Teil des Langhauses haben sie 6 Sprossenfelder. Im Kirchenschiff sind es 8! Welches Mass stimmt? Denn der Schnitt A-A geht ja durch das Kirchenschiff.....
Johanna
Außerdem sind die Fenster im Schnitt A-A falsch. Im hinteren Teil des Langhauses haben sie 6 Sprossenfelder. Im Kirchenschiff sind es 8! Welches Mass stimmt? Denn der Schnitt A-A geht ja durch das Kirchenschiff.....
Johanna
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